Das Bundessozialgericht Kassel urteilte das eine Anrechnung von Schmerzensgeld auf Hartz-IV / ALG2 eine besondere Härte darstellen würde. Ein Arbeitsloser Mann aus Bayern hatte nach einem Unfall im Jahre 1985 ca. 36.000 DM Schmerzensgeld erhalten. Das Geld legte er in mehreren Geldanlagen wie z.B. Lebensversicherungen an. Der Anlagewert beträgt Heute ca. 30.000 Euro. Daher wollte [...]
Schmerzensgeld darf nicht auf Hartz-IV / ALG2 angerechnet werden!
Autor Norman in ALG 2 / Hartz IV
Dez
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