Die Außendienstmitarbeiter der ARGE dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von Hartz-IV / ALG2 Empfängern vornehmen. Es dürfen Insbesondere keine Nachbarn oder Dritte Personen befragt werden. Es war schon sehr zweifelhaft ob Erhebung der Sozialdaten überhaupt nötig war. ยง 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X bestimmt außerdem das Informationen zu den Sozialdaten vorrangig beim [...]
Befragungen von Nachbarn und Dritten sind meistens rechtswidrig
Autor Norman in ALG 2 / Hartz IV
Okt
28
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