Urteil zu Hartz-IV / ALG2 Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht muß Gelder nicht zurückzahlen, wenn es sich um einen Fehler der ARGE handelt. Eine Frau klagte erfolgreich an dem Sozialgericht in Stuttgart. Als die Frau einen Antrag auf Fortzahlung stelle fiel dem Sachbearbeiter der ARGE ein Fehler auf. Die Arbeitslose Frau hatte vermeintlich zuviel ALG2 bezogen. [...]
Keine Rückzahlung von ALG2 bei einem Fehler der ARGE
Autor Norman in ALG 2 / Hartz IV
Dez
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