Leistungen zur Grundsicherung müssen Sie immer beantragen. Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder natürlich auch persönlich, und auch für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft stellen. Die erforderlichen Unterlagen zum Antrag müssen Sie auf jedem Fall, möglichst zeitnah und vollständig, einreichen. Stellen Sie den Antrag bei dem zuständigen Amt, in dessen Bereich Sie sich gewöhnlich aufhalten. [...]
Einen Antrag auf Sozialleistungen stellen
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