Die Schufa ist die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ in der sich Unternehmen zusammenschließen die Ihren Kunden Kredite genehmigen.
Dazu zähle z.B. Banken, Versandhandel oder auch Kreditkartenunternehmen. Das Unternehmensziel der Schufa besteht darin ihre Partner vor Kreditausfällen zu schützen.
Wer einmal einen negativen Schufaeintrag hatte sollte wissen das dieser erst 3 Jahre nach Erledigung gelöscht wird. Das bedeutet das ein Kredit oder eine Finanzierung trotz des getilgten Kredites vielleicht nicht gewährt wird.
Die einzigen Einträge die Ihr löschen lassen könnt sind unberechtigte Einträge die durch Verwechslungen zustande gekommen sind. Jedoch verlangt die Schufa hierfür einen lückenlosen Beweis um diesen Eintrag zu löschen.
Wenn Ihr der Meinung seid Ihr habt einen Unberechtigten Eintrag wendet euch an die Verbraucherservicestellen der Schufa.