Die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)
Die eidesstattliche Versicherung ist eine vom Gesetz geregelte und vom Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme.
Sie soll den Gläubigern eine Möglichkeit zum Eintreiben Ihrer Forderungen geben. Der Schuldner wird dabei gezwungen genaue Auskünfte über seine aktuellen Vermögensverhältnisse zu geben.
Den meisten Menschen fällt dieser Schritt sehr schwer, und Sie fürchten sich davor die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Da in der Ladung vom Gerichtsvollzieher auch Haftbefehle und Gefängnisstrafen angedroht werden.
Diese Furcht ist aber nicht nötig, Ihr solltet nur den Termin einhalten, die richtigen Angaben machen und außerdem ist die Tatsache Schulden zu haben an sich nicht Strafbar.
Eure Gläubiger erfahren durch die eidesstattliche Versicherung nur eure aktuellen Vermögensverhältnisse. Durch die Angaben die Ihr im Vermögensverzeichnis machen müßt erfahren die Gläubiger ob Ihr über wertvolle Gegenstände oder Bargeld verfügt die gegebenenfalls Gepfändet werden können.
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann von jedem Gläubiger beantragt werden sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt, eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, Ihr eine Durchsuchung der Wohnung verweigert habt oder der Gerichtsvollzieher euch mehrmals, trotz Ankündigung, nicht Zuhause angetroffen hat.
Selbstverständlich seid Ihr verpflichtet in der eidesstattlichen Versicherung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über euer Vermögen zu machen, tut Ihr dies nicht ist es strafbar.
Die Pfändungsgrenze für Alleinstehende liegt meines Wissens zur Zeit bei 990 Euro. Wenn jemand weiß wie dies bei Verheirateten und eventuellen Kindern ist würde ich mich freuen wenn Ihr dies hier weitergeben würdet.




