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Informationen zum Thema Hartz-IV (ALG2) & Co

Was kann ich als Hartz-IV / ALG2 Empfänger mit meinen Schulden machen?

Wenn Ihr Hartz-IV / ALG2 bezieht könnt Ihr natürlich auch eine Privatinsolvenz beantragen.

Weil eure Einnahmen das Existenzminimum nicht überschreiten, braucht Ihr auch keine Pfändungen zu befürchten. Ihr müßt allerdings jede zumutbare Arbeit annehmen und eure Bemühungen einen Arbeitsplatz, auf verlangen nachweisen.

Wenn euer Einkommen dann das Existenzminimum überschreitet müßt Ihr diesen Teil über den Insolvenzverwalter an die Gläubiger weiterleiten. Das Existenzminimum liegt meines Wissens zur Zeit bei ca. 990 Euro.

Keine Übernahme von Mietschulden

Die Arbeitsagenturen sind nicht verpflichtet die Mietschulden zu übernehmen wenn die Wohnung unangemessen ist.

Die Übernahme der Mietschulden ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Leistungsbezieher seine Notlage nicht selber beseitigen kann. Außerdem ist zu berücksichtigen wie die Schulden zustande gekommen sind.

Es ist immer der Einzelfall zu prüfen, nicht jede durch den Leistungsbezieher verschuldete Notlage bedeutet gleichzeitig das er keine Leistungen in Anspruch nehmen kann. Eine Übernahmen der Schulden, durch die Arbeitsagentur, ist dann nicht gerechtfertigt wenn das verhalten des  Arbeitslosen als ein Mißbrauch zu werten ist.

(Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 34 Rdn. 7 mwN.)

Die Übernahme von Mietschulden einer nicht angemessenen Wohnung ist daher nicht gerechtfertigt. Dies gilt besonders wenn der Leistungsbezieher bereits von der ARGE aufgefordert wurde in eine billigere Wohnung umzuziehen.

(u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Az. L 28 B 269/07 AS ER )

Ein Euro Jobber müssen bis zu 30 Stunden arbeiten

Wer von der Arbeitsagentur in einen 1-Euro-Job vermittelt wird muß grundsätzlich eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden hinnehmen.

Lehnt ein Hartz-IV / ALG2 Empfänger eine Arbeit ab weil sie Ihm zu umfangreich ist kann Ihm das ALG 2 um 30 % gekürzt werden.

Die Gründe des Gerichts: Die 1 Euro Jobs sind Eingliederungsleistungen, um den Erwerbslosen zu fördern und ihn später wieder in ein Reguläres Arbeitsverhältnis zu bringen.(BSG, Az.: B 4 AS 60/07 R)

Quelle: Bild.de

Schulgeldzahlungen vom Ex-Ehemann sind kein Einkommen

Schulgeldzahlungen werden nicht als Einkommen angerechnet.

Überweist der Vater nach der Trennung von seiner Ehefrau das Schulgeld für die gemeinsamen Kinder direkt an die Privatschule, wird dieses Geld nicht als Einkommen der Alleinerziehenden Mutter angerechnet.

Die Arbeitsagentur darf in diesem Fall das Arbeitslosengeld 2 nicht kürzen. (Sozialgericht Speyer, Az.: S 14 AS 179/08)

Quelle: Bild.de

Renovierung bei Einzug

Bei einem Einzug in eine neue Wohnung kann die Renovierung gezahlt werden.

Arbeitslosengeld 2 Empfänger können einen grundsätzlichen Anspruch darauf haben, das bei einem Einzug in eine neue Wohnung, die Kosten für eine Renovierung übernommen werden.

Die Kosten die hierfür anfallen sind nicht zwangsläufig in dem Regelsatz von Hartz-IV / ALG2 enthalten. Die Kosten werden nicht übernommen wenn z.B. die Wohnräume laut Mietvertrag bereits renoviert übergeben werden. (BSG, Az.: B 4 AS 49/07 R)

Quelle: Bild.de

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