Autor Norman in
Allgemein
Mai
6
Das Thema Arbeitslosigkeit wird von Arbeitnehmern gern totgeschwiegen. Schließlich will sich niemand neben dem Beruf auch noch mit den Folgen einer Kündigung beschäftigen. Dabei kann es sich durchaus lohnen, zumindest die grundlegenden Rechte und Verfahrensweisen zu kennen. Was passiert im Fall der Arbeitslosigkeit also mit dem Versicherungsschutz?
ALG I oder Hartz-IV
Eine der wichtigsten Fragen bezieht sich auf die Form der Leistungen, die in Anspruch genommen werden. Denn die Regelungen im Bereich des Versicherungsschutzes zwischen ALG I und ALG II unterscheiden sich erheblich. Wer aus einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis kommt, erhält ALG I. Hier übernimmt die Agentur für Arbeit sowohl den Beitrag für die Krankenversicherung wie auch für die gesetzliche Rente. Achtung: Es werden nur 80 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge zugrunde gelegt.
Achtung: Privatversicherte erhalten von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss, der sich allerdings an dem Beitragssatz zur GKV orientiert. Im Bereich der privaten Altersvorsorge sollten die Beitragszahlungen bei Arbeitslosigkeit unbedingt den neuen Bedingungen angepasst werden. Dies gilt für Riester-Renten, aber auch für die Kapitallebensversicherung. Am besten lassen Betroffene die Lebensversicherung und private Altersvorsorge vorerst ruhen.
Was passiert mit den Versicherungen bei Hartz-IV
Wer nach ALG I Leistungen zur Grundsicherung beziehen muss, hat natürlich besonders viel Angst um den Verlust des Versicherungsschutzes. Allerdings springt auch hier wieder das Amt ein. Beiträge zur gesetzlichen und mittlerweile auch privaten Krankenversicherung (in Höhe des Basistarifs) werden übernommen. Genauso übernimmt die ARGE Rentenbeiträge, allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Rentenansprüche aus der Zeit, in welcher Hartz IV bezogen wurde, steigen nur um wenige Euro.
Parallel dazu können Hartz-IV-Bezieher einen Pauschalbetrag für andere angemessene Versicherungsleistungen wie die Haftpflicht- und Hausrat geltend machen. Im Bereich der privaten Altersvorsorge gilt auch hier der Hinweis auf die Ruhendstellung. Achtung: Lebensversicherungen müssen unter Umständen aufgebraucht werden. Hier heißt es rechnen, da sich dieser dramatische Vorgang unter Umständen durch Freibeträge usw. abfangen lässt. Parallel kann mit einem Verwertbarkeitsausschluss die Lebensversicherung so ausgestaltet werden, dass sie erst im Rentenalter ausgezahlt wird und nicht im Fall von Hartz-IV aufgebraucht werden muss. Riester- und Rürup-Rente werden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
Ein Tipp für alle, die Versicherungen abgeschlossen haben bzw. abschließen wollen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit die Versicherung beitragsfrei zu stellen.
Autor Norman in
ALG 2 / Hartz IV
Apr
29
Bei der Berechnung der Hartz-IV / ALG2 Leistungen wird eine einzelne erwerbsfähige Person oder eine so genannte Bedarfsgemeinschaft angesehen.
Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammen und unterhalten den Haushalt finanziell gemeinsam, werden eventuell alle Personen zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen. Wer einer Bedarfsgemeinschaft angehört, ist im SGB2 festgelegt. Bei so einer Bedarfsgemeinschaft werden alle ihr angehörenden Personen mit ihren persönlichen Verhältnissen in die Berechnung einbezogen.
Das heißt:
Das Einkommen einer Person ist in der Berechnung auch für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Es findet also ein gewisser Ausgleich statt. Dieser Ausgleich kann zu insgesamt weniger Leistungen führen, er kann aber auch zu mehr Leistungen führen, wenn alle Personen im Haushalt zusammen zu wenig zum Leben besitzen. Auch nicht arbeitsfähige Personen im Haushalt von Erwerbsfähigen können Leistungen beziehen, wenn sie zur Bedarfsgemeinschaft gehören, das sogenannte Sozialgeld, nicht wie früher Sozialhilfe.
Wenn Eltern nicht arbeiten können, bilden sie dennoch eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Kindern, wenn diese nicht Verheiratet sind und das 25. Jahr Ihres Lebens noch nicht vollendet haben. Ein Eheähnliche Gemeinschaft wird zum Beispiel vermutet, wenn zwei Personen länger als ein Jahr zusammenleben, oder Kinder bzw. Angehörige im Haushalt versorgen, sowie wenn beide über das vermögen verfügen können. Wenn dies zutrifft wird eine Eheähnliche Gemeinschaft Angenommen.
Wenn dies nicht zutrifft haben Sie dies nachzuweisen Gegen diese Eheähnliche Gemeinschaft spricht wenn Eine Wohnung gemeinsam bewohnt wird, der Haushalt aber getrennt Geführt wird z.B. getrennt Fächer im Kühlschrank, getrennte Plätze im Badezimmer, jeder Wäscht seine Wäsche selber und es werden keine gemeinsamen Möbel oder Haushalts Gegenstände gekauft.
Eine Bedarfsgemeinschaft kann nicht nur zwischen Mann und Frau bestehen, sondern auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern, und zwar auch dann, wenn diese Partnerschaft nicht eingetragen ist. Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dies kann nur Ihr Sachbearbeiter der Arge zuverlässig für Sie entscheiden.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
- die erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen.
Als Partner von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen:
- der nicht ständig getrennt lebende Ehegatte,
- der nicht ständig getrennt lebende Lebenspartner,
- eine Person, die mit dem arbeitenden Hilfsbedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt in Eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt,
- die unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen oder seines Lebensgefährten, wenn sie das 25. Jahr Ihres Lebens noch nicht vollendet haben,
- Vater / oder Mutter und eventuell der Partner eines erwerbsfähigen, unverheirateten Kindes, das daß 25. Jahr seines Lebens noch nicht vollendet hat, wenn diese selbst nicht arbeitsfähig sind.
ALG2 Empfänger können auch die Zahlung eines separaten Lagerraums für Möbel beantragen.
Haben Hartz-IV Empfänger einen sehr kleinen Wohnraum zur Verfügung, muß die ARGE für eine gewissen Zeitraum auch die kosten für einen Lagerraum übernehmen.
Allerdings hängt dies auch davon ab, was gelagert wird.
Der Richter sagte:
Jemand der kistenweise Micky-Maus-Hefte, Bierdeckel oder Antiquitäten sammelt, kann nicht erwarten, daß das Amt die Unterstellkosten bezahlt.
(BSG, Az.: B 4 AS 1/08 R)
Quelle: Bild.de
Autor Norman in
Verschiedenes
Feb
10
Kinder die in Hartz-IV Familien leben werden ab dem 01.01.2009 besonders gefördert.
Zu Beginn jedes neuen Schuljahres erhalten die Familien zusätzlich 100 Euro für jedes schulpflichtige Kind.
Diese Regelung ist bis zum 10. Schuljahr gültig. Allerdings müssen die Eltern nachweisen das Sie das Geld für Schulmaterial verwendet haben. Anträge hierfür bekommen Sie bei Ihrer ARGE oder Arbeitsagentur.
Autor Norman in
ALG 2 / Hartz IV
Jan
4
Sozialgericht weist Klage ab, nur die Kosten für eine Klassenfahrt können übernommen werden.
Eine Mutter aus Halle, die Hartz-IV bezieht, beantragte bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur eine einmal zu zahlende Zusatzleistung für Ihr Kind. Der Kindergarten möchte eine Abschlußfahrt unternehmen an der möglichst alle Kinder teilnehmen sollen.
Doch für diese Fahrt entstehen Kosten, die von der Frau nicht aufgebracht werden können. Die Frau stellte jetzt einen Zusatzantrag den die ARGE mit der Begründung ablehnte das nur Klassenfahrten beantragt werden können.
Die Sozialrichter, in Halle, gaben der ARGE recht (Aktenzeichen: S 2 AS 1367 / 07). Die Richter Begründeten dies damit das zusätzliche Leistungen nach dem SGB 2, die den Regelsatz überschreiten, nur für mehrtägige Klassenfahrten beantragt werden könnten. Die Klassenfahrten seinen als Fortsetzung des Schulunterrichts zu sehen für die auch meist eine Teinahmepflicht besteht.