Wenn ein Schuldner, der sich im privaten Insolvenzverfahren befindet, eine zumutbare Arbeit nicht annimmt ist es möglich daß das zuständige Gericht, das über die sogenannte Restschuldbefreiung entscheidet, diese nicht erteilt.
Da der Schuldner verpflichtet ist jede zumutbare Arbeit anzunehmen um seine Verbindlichkeiten abzubauen.
Das Landgericht in Kiel hat ein Arztattest nicht anerkannt weil ein Schuldner schwere Lasten nicht tragen konnte. Der Richter begründete die Ablehnung damit das es genug leichte Tätigkeiten gäbe die der Schuldner ausüben könne (Az: IX ZB 50/05).