Interessantes zum 1-Euro-Job!
Als ich mich freiwillig für einen 1-Euro-Job gemeldet habe wurde ich von meiner ARGE in die Küche einer Privatschule vermittelt, gut dachte ich den ich bin gelernter Koch. Aber das war ein großer Fehler, meine Arbeit bestand lediglich darin Kräuter zu hacken und die Küche zu putzen.
Als ich mich Beschwerte sagte man mir da kann man nichts machen, die Arbeit ist für eigentlich für junge Frauen gedacht die an die Arbeit in der Küche heran geführt werden sollen. Als ich bei meiner ARGE nachfragte sah diese ein das die Maßnahme nichts bringt, und ich konnte den Platz für eine Frau freimachen die wirklich etwas davon hat.
Bis Heute ist die ARGE nicht in der Lage gewesen mir einen angemessenen Job zu vermitteln, deshalb habe ich mich entschlossen etwas im Internet darüber zu schreiben.
Der 1-Euro-Job
Bei 1-Euro-Jobs besteht kein reguläres Arbeitsverhältnis, somit gibt es keine Arbeitsvertrag und auch keinen Tariflohn und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf Streik oder einen Kündigungsschutz. Es gibt allerdings einen Anspruch auf Urlaub, der im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist.
Dabei handelt sich es um 24 Werktage pro Jahr, da aber meistens keine 12 Monate gearbeitet wird werden anteilig 2 Tage pro Monat angerechnet Der Verdienst liegt bei ca. 1,50 Euro pro Stunde, der nicht auf das laufende ALG2 angerechnet wird. 1 Euro Jobber gelten nicht mehr als Arbeitslos und werden so nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik berücksichtigt, obwohl Sie weiter ALG2 beziehen.
Die Wöchentliche Arbeitszeit ist bei einem 1-Euro-Job auf maximal 30 Stunden begrenzt. Maximal kann der Job 6-9 Monate ausgeübt werden danach tritt eine Sperrzeit von in kraft.
Widerspruch gegen den 1-Euro-Job bei der ARGE
Wenn Ihr von euer ARGE einen 1-Euro-Job verordnet bekommt, und es wurden euch bis dahin keine Weiterbildungsmaßnahmen noch reguläre Arbeitsstellen angeboten, könnt Ihr Widerspruch einlegen.
Dieses Musterschreiben soll euch dabei helfen, den Widerspruch zu begründen. Diesen praktischen Musterbrief braucht Ihr nur noch Kopieren, auszufüllen, auszudrucken und an die ARGE zu schicken. In den meisten fällen ist dies auch per E-mail möglich.
Der Beispieltext muß jeweils an den konkreten Fall angepaßt werden.
Der Musterbrief
Absender
Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
An ARGE/Job-Center
Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem oben genannten Bescheid entnehme ich, dass Sie mich ab dem ( … ) zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II heranzuziehen beabsichtigen. Gegen diese Entscheidung lege ich hiermit jedoch Widerspruch ein.
Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir allerdings noch keine anderen Hilfen – etwa eine Weiterbildungsmaßnahme – angeboten. Angebote für reguläre Arbeitsstellen habe ich ebenfalls nicht erhalten.
Als Eingliederungsleistungen sind Arbeitsgelegenheiten also nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 SGB II). Die mit Ihrem oben genannten Bescheid geforderten Tätigkeiten des/der ( … ) erhöhen nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über entsprechende bzw. höherwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen in/im Bereich des/der (Tätigkeit ), wie etwa ( konkrete Nennungen ).
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. Dank meiner zuverlässiger und gewissenhafter ehrenamtlichen Tätigkeit bei/als ( … ) bin ich mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.
Im Übrigen bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II womöglich gegen das Grundgesetz verstoßen bzw. sogar verfassungswidrig sind, da sie – in Verbindung mit Sanktionen – mit dem Verbot von Zwangsarbeit kollidieren.
Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung anzubieten.
Mit freundlichen Grueßen
Name
( Firma/Abteilung )
Quelle des Musterschreibens: www.formblitz.de
Kommentare
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