Strafanzeige gegen Arbeitsvermittler von der Arge
Ein Arbeitsvermittler verlangte von einem ALG2 Bezieher 20 Bewerbungen pro Monat.
Da der Arbeitslose von Hartz IV lebt, und damit unter dem Existenzminimum liegt, und der Bewerbungskostenzuschuss in Höhe von 260 Euro schon verbraucht war, erstattete der Mann Anzeige gegen den Sachbearbeiter gemäß § 240 StGB.
Der Arbeitslose sah sich genötigt von seinem Existenzminimum gemäß § 850 c ZPO, die weiteren Bewerbungskosten zu tragen.
Der Klage wurde statt gegeben. Leider habe ich kein Aktenzeichen zu dem Fall, es währe nett wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.





Es darf jeder eine Strafanzeige aufgeben.
Es ist nur Grundsätzlich so , das niemals innerhalb von Behörden Ermittelt wird (Beamte)Antwort der Staatanwaltschaft Stade.
MFG