Das Thema Arbeitslosigkeit wird von Arbeitnehmern gern totgeschwiegen. Schließlich will sich niemand neben dem Beruf auch noch mit den Folgen einer Kündigung beschäftigen. Dabei kann es sich durchaus lohnen, zumindest die grundlegenden Rechte und Verfahrensweisen zu kennen. Was passiert im Fall der Arbeitslosigkeit also mit dem Versicherungsschutz?
ALG I oder Hartz-IV
Eine der wichtigsten Fragen bezieht sich auf die Form der Leistungen, die in Anspruch genommen werden. Denn die Regelungen im Bereich des Versicherungsschutzes zwischen ALG I und ALG II unterscheiden sich erheblich. Wer aus einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis kommt, erhält ALG I. Hier übernimmt die Agentur für Arbeit sowohl den Beitrag für die Krankenversicherung wie auch für die gesetzliche Rente. Achtung: Es werden nur 80 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge zugrunde gelegt.
Achtung: Privatversicherte erhalten von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss, der sich allerdings an dem Beitragssatz zur GKV orientiert. Im Bereich der privaten Altersvorsorge sollten die Beitragszahlungen bei Arbeitslosigkeit unbedingt den neuen Bedingungen angepasst werden. Dies gilt für Riester-Renten, aber auch für die Kapitallebensversicherung. Am besten lassen Betroffene die Lebensversicherung und private Altersvorsorge vorerst ruhen.
Was passiert mit den Versicherungen bei Hartz-IV
Wer nach ALG I Leistungen zur Grundsicherung beziehen muss, hat natürlich besonders viel Angst um den Verlust des Versicherungsschutzes. Allerdings springt auch hier wieder das Amt ein. Beiträge zur gesetzlichen und mittlerweile auch privaten Krankenversicherung (in Höhe des Basistarifs) werden übernommen. Genauso übernimmt die ARGE Rentenbeiträge, allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Rentenansprüche aus der Zeit, in welcher Hartz IV bezogen wurde, steigen nur um wenige Euro.
Parallel dazu können Hartz-IV-Bezieher einen Pauschalbetrag für andere angemessene Versicherungsleistungen wie die Haftpflicht- und Hausrat geltend machen. Im Bereich der privaten Altersvorsorge gilt auch hier der Hinweis auf die Ruhendstellung. Achtung: Lebensversicherungen müssen unter Umständen aufgebraucht werden. Hier heißt es rechnen, da sich dieser dramatische Vorgang unter Umständen durch Freibeträge usw. abfangen lässt. Parallel kann mit einem Verwertbarkeitsausschluss die Lebensversicherung so ausgestaltet werden, dass sie erst im Rentenalter ausgezahlt wird und nicht im Fall von Hartz-IV aufgebraucht werden muss. Riester- und Rürup-Rente werden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.
Ein Tipp für alle, die Versicherungen abgeschlossen haben bzw. abschließen wollen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit die Versicherung beitragsfrei zu stellen.
Kommentare
Gut zu wissen, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt.