Seit dem 01.01.2005 können Sie Leistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch 2 beantragen, wenn Sie erwerbsfähig und Hilfsbedürftig sind.
Zu den Leistungen zählen Eingliederungshilfen und Fördermöglichkeiten die Ihnen Helfen sollen eine neue Arbeit zu finden.
Für die gesamten Leistungen ist in Zukunft nur noch eine Stelle zuständig. Entweder ist dies Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder eine neu gegründete Arbeitsgemeinschaft (Arge).
Leistungen erhalten Sie wenn Sie:
-mindestens 15 Jahre und noch nicht 65 Jahre alt sind.
-erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind.
-Ihr Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland liegt.
Kommentare
[...] alle anderen Schulden gilt, am besten noch vor dem Antrag auf ALG 2 / Hartz IV [...]
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Habe eine zeitlang Tupperpartys organisiert sowie Schmuck und der gleichen über ähnliche Partys vertrieben. Ich kann nur sagen lohnt sich nicht bzw lohnt nur bedingt am anfang wenn noch genügend Freunde und Bekannte mitmachen Fazit kann als Nebenjob nicht empfohlen werden.
@Santo De Fu
Was hat das den mit dem Beitrag zu tun?