Wer darf Arbeitslosengeld 2 beantragen?

Seit dem 01.01.2005 können Sie Leistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch 2 beantragen, wenn Sie erwerbsfähig und Hilfsbedürftig sind.

Zu den Leistungen zählen Eingliederungshilfen und Fördermöglichkeiten die Ihnen Helfen sollen eine neue Arbeit zu finden.

Für die gesamten Leistungen ist in Zukunft nur noch eine Stelle zuständig. Entweder ist dies Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder eine neu gegründete Arbeitsgemeinschaft (Arge).

Leistungen erhalten Sie wenn Sie:

mindestens 15 Jahre und noch nicht 65 Jahre alt sind.

erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind.

Ihr Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland liegt.

2 Responses to “Wer darf Arbeitslosengeld 2 beantragen?”

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