Hartz-IV Empfänger besitzen keinen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Weihnachtssonderzahlungen.
Die in der Weihnachtszeit anfallenden kosten wie z.B. Weihnachtsbaum, Weihnachtsschmuck oder auch Geschenke für Ihre Kinder oder Ihren Partner müssen aus dem monatlich gezahlten Regelsatz beglichen werden.
In wenigen Städten und Argen kommt es zu Sonderzahlungen zu Weihnachten, diese sind aber ausschließlich auf Freiwilliger Basis. Wo dies möglich ist erfahren Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin.
Ein Rechtsanspruch auf eine solche Sonderzahlung gibt es aber nicht, diese Zahlungen sind ausschließlichen Freiwillig und können daher auch nicht eingeklagt werden.