Da immer mehr Haushalte Hartz-IV empfangen und die Stromkosten immer weiter steigen kommt es zu immer mehr unbezahlten Stromrechnungen.
Das Gesetz bietet aber Möglichkeiten eine Stromsperrung zu Verhindern oder eine bestehende Sperre wieder aufzuheben. Meines Wissens gibt es derzeit zwei Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
1.) Antrag auf ein Darlehen bei der ARGE
Es gibt in Bestimmten Situationen die Möglichkeit ein Darlehen nach § 23 I SGB II bei der ARGE zu Beantragen. Voraussetzung ist allerdings das ein von den Regelleistungen inbegriffener Bedarf und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen noch auf andere Weise von dem Hartz-IV Empfänger abgedeckt werden kann.
Unabweisbar soll bedeuten das die in den Regelleistungen enthaltenen kosten für z.B. Strom auch die Nachzahlungen umfassen. Allerdings sind Nachzahlungen nur als Darlehen zu Bewilligen, die in Raten an die ARGE zurück gezahlt werden müssen.
Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht das es günstiger ist eine Ratenzahlung mit dem Stromanbieter zu vereinbaren da hier die Raten meistens niedriger angesetzt werden wie bei der Darlehnsrückzahlung an die ARGE. Die Arge wollte von mir eine Monatliche Rate von 40 Euro mit dem Stromversorger konnte ich mich auf 25 Euro monatlich einigen.
2.) Der Spendenantrag
Als erstes können betroffene einen Spendenantrag z.B. bei der Caritas oder den Diakonischen Werken stellen, regional ist dies unterschiedlich. Diese leiten die Anträge zu den zuständigen Stellen weiter, Sie sollten aber beachten das es hierauf keinen Rechtsanspruch gibt.
Diesen Antrag kann aber nur einmal Stellen, nicht jedes Jahr, bevorzugt wird der Antrag für Familien mit kleinen Kindern gewährt. Der größte Vorteil bei einer Spende liegt darin das diese nicht zurück gezahlt werden.
Strom-Tarifrechner für Ihre Region
3 Kommentare
Schulden bei ALG 2 / Hartz IV | ALG 2 / Hartz IV | Sozialleistungen24.de
07|Nov|2008 1[...] Für alle anderen Schulden gilt, am besten noch vor dem Antrag auf ALG 2 / Hartz IV bezahlen. Der Grund hierfür ist ganz einfach, bei der Berechnung eures ALG 2 wird euer Vermögen berücksichtigt im Normalfall aber die Schulden nicht. Es gibt Allerdings eine Ausnahme und zwar bei Hypotheken auf Immobilien. [...]
Topsy.com
30|Okt|2009 2[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Online Kochbuch, Online Kochbuch erwähnt. Online Kochbuch sagte: @soziales24 Was tun bei einer #Stromnachzahlung? http://bit.ly/3P53IH #Strom #Abrechnung [...]
Maik
08|Jul|2011 3Es gibt die möglichkeit auch einen Antrag bezogen auf 44 SGB II zu stellen.
Denkbar ist jedoch ein Erlass der Rückzahlungsforderung nach § 44 SGB II, wenn ansonsten eine verfestigte, die Eingliederung erschwerende Verschuldung droht.
Ein Mensch, welcher sich schon in der Insolvenz betrifft, kann nicht noch mehr Schulden machen, da-rum ist beim Antrag auf Übernahme der Stromkosten eine Einmalige Beihilfe als Darlehen gemäß § 23 Abs. 3 SGBII zu beantragen, dies heißt, Schuldenbegleichung durch die Arge oder den Sozialhilfeträger ohne Rückforderung gemäß § 44 SGB II, weil ansonsten eine noch größere Verschuldung droht.
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