30 Okt
von Norman - Kategorie: ALG 2 / Hartz IV
Wenn Ihr schon den schweren gang mit Hartz-IV geht solltet Ihr wissen was mit eurer Lebensversicherung passiert. Wenn jemand in Deutschland Hartz-IV beantragen muß, ist die Unsicherheit groß.
Denn viele nicht wissen was dann mit der vor Jahren abgeschlossenen Lebensversicherung passiert.
Das Landessozialgericht in Hessen hat bestätigt (Az. L 7 AS 50/06 ER) das kein Anspruch auf ALG2 besteht wenn die Lebensversicherung ohne Verluste gekündigt werden kann, und der Erlös zum bestreiten des Lebensunterhaltes genutzt werden kann.
Was heißt hier ohne Verluste?
Eure Lebensversicherung müßt Ihr nicht Kündigen wenn der Rückkaufswert die eingezahlten Prämien um mehr als 10 % unterschreitet. Ihr müßt also alle eingezahlten Prämien zusammenzählen und bei eurer Versicherung den Rückkaufswert errechnen lassen.
Die Lebensversicherung muß von euch nicht gekündigt werden sobald der Rückkaufswert die Summe der eingezahlten Prämien um 10 % unterschreitet. In dem vorgenannten Urteil lag der Rückkaufswert nur ca. 80 Euro unter den eingezahlten Prämien.
ALG2 Empfänger steht ein sogenanntes Schonvermögen zu, das pro Lebensjahr 150 Euro beträgt. Ein 40-jähriger ALG2 Empfänger kann so also ein Vermögen von 6000 Euro besitzen ohne das sein Anspruch auf ALG2 gefährdet ist.
Wenn seine vorhandene Lebensversicherung ausschließlich der Altersvorsorge dient besteht ein zusätzlicher Freibetrag von 250 Euro pro Lebensjahr. Hierbei muß allerdings in der Versicherungspolice ausgeschlossen sein das kein Anspruch auf die Lebensversicherung vor dem 60. Lebensjahr besteht.
3 Kommentare
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