Sie können, unter Vorlage Ihres ALG2 Bescheides, bei Ihrem Örtlichen Anbieter für den Personennahverkehr eine Vergünstigung für Wochenkarten, Monatskarten oder Jahreskarten beantragen.

Die Vergünstigungen können je nach Örtlichem Anbieter variieren, genaueres erfahren Sie bei Ihrem Anbieter für den Öffentlichen Personennahverkehr, der Arge oder dem Arbeitsamt.

Da ich selbst diese Vergünstigung nicht in Anspruch nehme kann ich Leider keine genaueren Angaben machen, ich hoffe wenn jemand angaben zu verschieden Städten machen kann wird er es im Kommentar mitteilen.

So kann jeder an den Vergünstigungen teilhaben.