Schulden bei ALG 2 / Hartz IV

Wenn Ihr als ALG 2 / Hartz IV Empfänger Mietschulden habt können diese als Darlehen von Eurer ARGE übernommen werden.

Falls euch ansonsten ansonsten der Verlust der Wohnung droht und dadurch eine Chance auf eine Arbeit verloren geht.

Genaueres hierzu erhaltet Ihr von eurem Sachbearbeiter bei der ARGE, da diese Regelung von den ARGEN jeweils verschieden angewandt werden.

Für alle anderen Schulden gilt, am besten noch vor dem Antrag auf ALG 2 / Hartz IV bezahlen.

Der Grund hierfür ist ganz einfach, bei der Berechnung eures ALG 2 wird euer Vermögen berücksichtigt im Normalfall aber die Schulden nicht.

Es gibt allerdings eine Ausnahme und zwar bei Hypotheken auf Immobilien.

4 Responses to “Schulden bei ALG 2 / Hartz IV”

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