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Informationen zum Thema Hartz-IV (ALG2) & Co

Schulden bei Hartz-IV / ALG2

Wenn Ihr als Hartz-IV / ALG2 Empfänger Mietschulden habt können diese als Darlehen von Eurer ARGE übernommen werden.

Falls euch ansonsten der Verlust der Wohnung droht und dadurch eine Chance auf eine Arbeit verloren geht. Genaueres hierzu erhaltet Ihr von eurem Sachbearbeiter bei der ARGE, da diese Regelung von den ARGEN jeweils verschieden angewandt werden.

Für alle anderen Schulden gilt, am besten noch vor dem Antrag auf Hartz-IV / ALG2 bezahlen. Der Grund hierfür ist ganz einfach, bei der Berechnung eures ALG2 wird euer Vermögen berücksichtigt im Normalfall aber die Schulden nicht.

Es gibt allerdings eine Ausnahme und zwar bei Hypotheken auf Immobilien.

Kommentare

  1. Mietschulden sagt,

    [...] Thema Mietschulden: Tipps zum Thema Mietschulden Doku: Wenn Mieter keine Miete zahlen Schulden (Mietschulden) bei ALG 2 Lüge bei Auskunft zu Mietschulden kann zur Kündigung [...]

  2. Keine Übernahme von Mietschulden | ALG 2 / Hartz IV | Sozialleistungen24.de sagt,

    [...] Übernahme von Mietschulden einer nicht angemessenen Wohnung ist daher nicht gerechtfertigt. Dies gilt besonders wenn der [...]

  3. magnus sagt,

    Ich finds übel, dass soviele Schulden haben……..

  4. Reinhard Riek sagt,

    Für alle anderen Schulden gilt, am besten noch vor dem Antrag auf Hartz-IV / ALG2 bezahlen.

    … und wovon, bitte?

  5. Dennis sagt,

    Am besten ist, erst gar keine Schulden zu machen. Verstehe nicht, warum das so wenig Menschen begreifen.

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