Wenn Ihr als Hartz-IV / ALG2 Empfänger Mietschulden habt können diese als Darlehen von Eurer ARGE übernommen werden.

Falls euch ansonsten der Verlust der Wohnung droht und dadurch eine Chance auf eine Arbeit verloren geht. Genaueres hierzu erhaltet Ihr von eurem Sachbearbeiter bei der ARGE, da diese Regelung von den ARGEN jeweils verschieden angewandt werden.

Für alle anderen Schulden gilt, am besten noch vor dem Antrag auf Hartz-IV / ALG2 bezahlen. Der Grund hierfür ist ganz einfach, bei der Berechnung eures ALG2 wird euer Vermögen berücksichtigt im Normalfall aber die Schulden nicht.

Es gibt allerdings eine Ausnahme und zwar bei Hypotheken auf Immobilien.