Sozialgericht weist Klage ab, nur die Kosten für eine Klassenfahrt können übernommen werden.
Eine Mutter aus Halle, die Hartz-IV bezieht, beantragte bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur eine einmal zu zahlende Zusatzleistung für Ihr Kind. Der Kindergarten möchte eine Abschlußfahrt unternehmen an der möglichst alle Kinder teilnehmen sollen.
Doch für diese Fahrt entstehen Kosten, die von der Frau nicht aufgebracht werden können. Die Frau stellte jetzt einen Zusatzantrag den die ARGE mit der Begründung ablehnte das nur Klassenfahrten beantragt werden können.
Die Sozialrichter, in Halle, gaben der ARGE recht (Aktenzeichen: S 2 AS 1367 / 07). Die Richter Begründeten dies damit das zusätzliche Leistungen nach dem SGB 2, die den Regelsatz überschreiten, nur für mehrtägige Klassenfahrten beantragt werden könnten. Die Klassenfahrten seinen als Fortsetzung des Schulunterrichts zu sehen für die auch meist eine Teinahmepflicht besteht.