Urteil zu Hartz-IV / ALG2
Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht muß Gelder nicht zurückzahlen, wenn es sich um einen Fehler der ARGE handelt.
Eine Frau klagte erfolgreich an dem Sozialgericht in Stuttgart. Als die Frau einen Antrag auf Fortzahlung stelle fiel dem Sachbearbeiter der ARGE ein Fehler auf. Die Arbeitslose Frau hatte vermeintlich zuviel ALG2 bezogen.
Daraufhin strich die ARGE die zukünftigen Leistungen und forderte die Frau zur Rückzahlung aller erfolgten Zahlungen auf. Die ARGE meinte das sich die Frau nicht auf ihren Vertrauensschutz berufen kann. Außerdem habe sie ihre Vermögensverhältnisse nicht transparent genug offengelegt.
Aber das Sozialgericht gab der Frau recht. Wenn Hatz IV Empfänger ihre Angaben vollständig gemacht haben und den Fehler nicht selbst erkennen können, so müssen die erhaltenen Gelder nicht zurück gezahlt werden (Sozialgericht Stuttgart, AZ: 15 AS 2965/06).
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin eine private Rentenversicherung als Vermögen angegeben. Sie erhielt von der zuständigen ARGE die Auskunft das diese zum geschützten Vermögen gehöre und sie aus diesem Grund Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 habe.
Kommentare
Hallo,
nun sei an dieser Stelle aber auch mal klar gesagt, dass eine Rückzahlung von Alg2 (Hartz4) nur dann nicht in Frage kommt, wenn der Bezieher die Unrichtigkeit der Entscheidung nicht kannte! Wenn also z.B. Einkommen falsch in der Berechnung aufgeführt ist, hätte der Bezieher dies erkennen müssen.
Steht doch schon da!
„Wenn Hatz IV Empfänger ihre Angaben vollständig gemacht haben und den Fehler nicht selbst erkennen können, so müssen die erhaltenen Gelder nicht zurück gezahlt werden.“
Das ist doch ein eindeutiger Vorgang, vorrausgesetzt alle Angaben sind vollständig und richtig angegeben. Unabhängig, ob es sich nun um Hartz IV Leistungen oder sonstige Leistungen anderer Art handelt. Denn die Berechnungen sind meist so undurchsichtig und mit so vielen Bestimmungen versehen, dass ein Nachvollziehen oft nicht möglich ist. Der Fehler liegt bei der Behörde, so dass die Frau keine Schuld trifft. Eine Rückzahlung wäre somit nicht gerechtfertigt. Bleibt zu hoffen, dass die Leistungen jetzt für die Fortzahlung richtig berechnet worden sind. Ich denke, dies wird nicht der einzige Fall sein und so gehen Summen um Summen an Steuergeldern verloren.
Wie ist das, wenn der ARGE nach fast 1 Jahr auffällt, dass sie mir einmal zuviel gezahlt haben? Ich habe meine Angaben immer richtig gemacht und nun wollen sie von mir ne große Summe zurück… Kann ich das nicht auf §45 SGB10 zurückführen? Ich habe in dem Sinne keinen Fehler gemacht… Muss ich nun zahlen?
@PoloMutti
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, was das betrifft solltest du besser bei einem Anwalt Nachfragen.