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Informationen zum Thema Hartz-IV (ALG2) & Co

Haftpflicht- und Hausratversicherung bei Hartz-4 / ALG2

Wenn Ihr Hartz-IV / ALG2 bezieht könnt Ihr ergänzende Sozialhilfeleistungen für die Versicherungen beantragen.

Wer Sozialleistungen (Hartz-IV / ALG2) bezieht, kann bei seiner zuständigen ARGE die monatlichen Kosten für eine Hausratversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung geltend machen.

Das Sozialgericht Düsseldorf (Az: S29 SO 49/06 -1/08) gestand einer Frau im ALG 2 Bezug den jährlichen Beitrag für die Hausratversicherung (80 Euro) sowie für die Haftpflichtversicherung (55 Euro) zu. Die Betroffene Frau hatte geklagt, weil die ARGE die Erstattung der Jahresbeiträge verweigert hatte. Das Sozialgericht machte aber unmißverständlich deutlich das diese Versicherungen bei den ergänzenden Sozialhilfeleistungen zu berücksichtigen sind.

Wenn Ihr darauf angewiesen seid, zu eurem eigenen Einkommen zusätzlich ALG2 zu beziehen, so muß bei der Berechnung der Sozialleistungen ein angemessener Betrag für diese beiden Versicherungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, daß die Sozialhilfeleistungen um bis zu 6,67 Euro pro Monat erhöht werden, wenn der Antragsteller über eine Versicherung verfügt.

Das Sozialgericht machte deutlich, daß auch Hartz-IV / ALG2 Empfänger Risiken absichern müssen. Die Hausratversicherung sowie die Haftpflichtversicherung sind deshalb als angemessen anzusehen, weil diese in ähnlichem Maße notwendig sind, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die Richter betonten außerdem das diese Versicherungen von fast jedem Volljährigen Bundesbürger mit eigenem Hausstand und Einkommen abgeschlossen wurde.

Kommentare

  1. Schmerzensgeld darf nicht auf ALG 2 / Hartz IV angerechnet werden! | ALG 2 / Hartz IV | Sozialleistungen24.de sagt,

    [...] 1985 ca. 36.000 DM Schmerzensgeld erhalten. Das Geld legte er in mehreren Geldanlagen wie z.B. Lebensversicherungen [...]

  2. neye.a sagt,

    Zum Thema Kostenbeteiligung bei Hausrat und Hapftpflichtversicherungen wurde mir etst am 03.03.2009 im JobCenter Berlin – Spandau versichert daß: Gerichturteile die in Deutschland aber nicht in Berlin gefällt wurden für Berlin keine Gültigkeit haben.Jedes Bundesland habe da seine eigenen Reglungen. So wird z.B. Hauratversicherung überhaupt nicht bezuschußt und Haftpficht müsse man von Fall zu Fall erst prüfen.

    Das selbe gilt bei Renovierngskosten, werden in Berlin anscheinend und nach Auskunft zu 100% nicht erstattet.

  3. Hausrat und Haftplicht - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) sagt,

    [...] [...]

  4. Sanne sagt,

    Aber wieso Beteiligung, sie müssten sie gänzlich zahlen!

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