Einen Antrag auf Sozialleistungen stellen
Leistungen zur Grundsicherung müssen Sie immer beantragen. Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder natürlich auch persönlich, und auch für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft stellen.
Die erforderlichen Unterlagen zum Antrag müssen Sie auf jedem Fall, möglichst zeitnah und vollständig, einreichen.
Stellen Sie den Antrag bei dem zuständigen Amt, in dessen Bereich Sie sich gewöhnlich aufhalten. Hat die zuständige Stelle geschlossen (Feiertag , Wochenende) können Sie einen Antrag noch am darauf folgenden Werktag stellen.
Sie haben dadurch keinerlei Nachteile zu befürchten. Wenn Sie einen Antrag stellen, so gilt der Antrag auch für die mit Ihnen zusammen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Ihre Kinder oder die Kinder Ihres Partners (Partnerin) müssen selbst einen eigenen Antrag stellen, wenn sie das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben. Auch ein noch nicht 25-Jähriges Kind, das selbst ein Kind hat oder seinen eigenen Bedarf selbst decken kann oder mit einem Partner zusammenlebt, muß einen eigenen Antrag einreichen.




