Der Sozialtarif der Deutschen Telekom


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Nach der Befreiung von den GEZ-Rundfunkgebühren erhalten Sie einen Bescheid über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Mit diesem Bescheid können Sie im nächsten Telekom Laden einen Antrag auf den Sozialtarif der Deutschen Telekom stellen.

Wenn dieser geprüft und genehmigt ist kann Ihnen ein Teil der Grundgebühr erlassen werden.

Allerdings ist dies nur bei reinen Telefonanschlüssen möglich, bei Internet und Fernsehanschlüssen geht dies leider nicht.

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Datum: Donnerstag, 2. Oktober 2008 13:41
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