Einmal pro Jahr können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in der zuständigen Arge einen Antrag auf Bewerbungskosten stellen.
Der Antrag muß gestellt werden bevor Sie sich Bewerben. Bei der Abgabe müssen Sie die Anschreiben bzw. die Antwortschreiben beilegen.
In den meiste fällen ist es nicht mehr notwendig Quittungen für Kopien, Paßfotos usw. beizulegen.
In den Argen werden pauschal 5 Euro pro Bewerbung berechnet jedoch maximal 260 Euo pro Jahr. Der Antrag gilt nicht für ein Kalenderjahr er ist ab dem Tag der Ausstellung 1 Jahr gültig.
Kommentare
[...] Ein Arbeitsvermittler verlangte von einem ALG2 Bezieher 20 Bewerbungen pro Monat. Da der Arbeitslose von Hartz IV lebt, und damit unter dem Existenzminimum liegt, und der Bewerbungskostenzuschuss in Höhe von 260 Euro schon verbraucht war, erstattete der Mann Anzeige gegen den Sachbearbeiter gemäß § 240 StGB. Der Arbeitslose sah sich genötigt von seinem Existenzminimum gemäß § 850 c ZPO, die weiteren Bewerbungskosten zu tragen. [...]
Ich habe mich in der vergangenheit per Mail bei vielen Unternehmen beworben. Steht mir hier jetzt Bewerbungskosten, auch wenn die Bewerbungenen nachweisslich per Mail waren, seitens der Agentur für Arbeit zu?
@Michael Benz
Wenn du die Bewerbungen nachweisen kannst (Ausdruck) sollte das kein Problem sein.