Der Bewerbungskostenzuschuss

Einmal pro Jahr können Sie bei Ihrem Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in der zuständigen Arge einen Antrag auf Bewerbungskosten stellen.

Der Antrag muß gestellt werden bevor Sie sich Bewerben. Bei der Abgabe müssen Sie die Anschreiben bzw. die Antwortschreiben beilegen.

In den meiste fällen ist es nicht mehr notwendig Quittungen für Kopien, Paßfotos usw. beizulegen.

In den Argen werden pauschal 5 Euro pro Bewerbung berechnet jedoch maximal 260 Euo pro Jahr. Der Antrag gilt nicht für ein Kalenderjahr er ist ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr gültig.

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