Hartz-IV und ein Auto was ist zu beachten?
Der Wiederverkaufswert des Autos ist entscheidend.
Bei der Berechnung von ALG2 wird euer Auto unter bestimmten Voraussetzungen nicht als verwertbares Vermögen angesehen. Euer Auto sollte einen Wiederverkaufswert von 5000,- Euro nicht überschreiten.
Die Prüfung von Ausnahmefällen:
Ist der Wert eures Wagens aber höher wird von ARGE geprüft, ob das Auto für einen Hartz-IV Empfänger als angemessen gilt oder nicht.
Euer Sachbearbeiter wird je nach Einzelfall entscheiden und ist von der ARGE angewiesen auf folgende Kriterien zu achten:
- Wie groß ist die Bedarfsgemeinschaft
- Wie viele Autos gibt es in der Bedarfsgemeinschaft insgesamt
- Wie alt sind die Autos
Der Sonderfall Familie:
Wenn Ihr eine Familie mit mehreren Kindern habt ist euch in der Regel nicht zuzumuten euer Auto zu Verkaufen, auch wenn der Wert des Fahrzeuges 5000,- Euro überschreitet.
Das Auto in der Bedarfsgemeinschaft:
Jedes erwerbsfähige Mitglied in euere Bedarfsgemeinschaft darf ein Fahrzeug, in angemessener Größe und angemessenem Wert besitzen, dies darf bei der Berechnung eurer Bezüge nicht angerechnet werden.
Kommentare
HALLO LEUTE
bekomme arbeitslosen geld 1 habe aber heute eine aufstockung beantragt also arbeitslosen geld 2 … wohne mit meiner freundin zusammen was ich auch beim amt angegeben habe . FRAGE …. jeder von uns beszitzt ein auto das aber duetlich unter einem wert von 5000 € liegt . müssen wir jetzt trotzdem eins verkaufen ?? oder nicht??
Hi Dan,
leider kann ich dir die frage nicht beantworten, aber du kannst normalerweise kostenlos bei der Caritas in deiner Stadt Nachfragen. Die haben 1-2 mal die Woche eine Sprechstunde wo meistens auch Rechtsanwälte zugegen sind.