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Informationen zum Thema Hartz-IV (ALG2) & Co

Bei Antrag auf Hartz-IV muß das Konto offengelegt werden

Das Bundessozialgericht Kassel entschied im September in einem Grundsatzurteil das Menschen die einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen die Kontoauszüge der letzten 3 Monte offenlegen müssen.

Allerdings dürfen dabei sehr private Daten, wie z.B. Überweisungen an Kirchen oder Gewerkschaften geschwärzt werden.

Aber auch hier darf nur der Text gestrichen werden, die überwiesenen Beträge müssen sichtbar bleiben.

Kommentare

  1. Emma Schmidt sagt,

    Betrug oder nicht?

    Eine Frau hat vor fünf Jahren eine Eigentumswohnung aus Eigenheimzulage finanziert und lebt seit vier Jahren mit Ihrem Lebensgefährten in Eheähnlicher Lebensgemeinschaft. Er ist telefonisch wie auch polizeilich unter einer anderen Adresse gemeldet.

    Betrug oder nicht?

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