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Informationen zum Thema Hartz-IV (ALG2) & Co

Befreiung von den GEZ-Gebühren

Einen Antrag zur Befreiung von den GEZ-Gebühren bekommen Sie bei Ihrer Arge, direkt von der GEZ oder im Internet.

Diesen müssen Sie ausfüllen und mit einer Kopie Ihres ALG2 Bescheides, mit der Beglaubigung Ihrer Arge, oder mit dem Originalbescheid an die GEZ nach Köln schicken.

Wenn Sie den Originalbescheid schicken erhalten Sie diesen innerhalb weniger Tage zurück. Dann dauert es noch ca. 1-3 Wochen und Sie erhalten Ihren endgültigen Bescheid.

Die Adresse der GEZ:

Gebühreneinzugszentrale
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
in der Bundesrepublik Deutschland

50656 Köln

Die Internetadresse zur Gebührenbefreiung:

www.gez.de/gebührenbefreiung

Kommentare

  1. Befreiung von den Kabelfernsehgebühren | Sozialleistungen24.de sagt,

    [...] können über DVBT keine Pay TV Sender empfangen werden. Die GEZ Gebühren müssen weiter gezahlt werden da diese je TV Gerät ermittelt werden. Ob Sie in einem Sendegebiet für DVBT leben erfahren Sie bei Ihrem [...]

  2. Der Sozialtarif der Deutschen Telekom | Sozialleistungen24.de sagt,

    [...] der Befreiung von den GEZ Rundfunkgebühren erhalten Sie einen Bescheid über die Befreiung von der [...]

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