Gründerzuschuß und Existenzgründung bei ALG 1

Seit dem 01.08.2006 ist die sogenannte Ich AG von dem Gründerzuschuß abgelöst worden. Den Gründerzuschuß kann jeder beantragen der sich aus ALG 1 selbständig macht.

Euer Fallmanager wird euch bei der Arbeitsagentur sicher gerne beraten.

Die Voraussetzungen, die Ihr erfüllen müßt, sind das Ihr zur Zeit der Antragstellung noch keine 65 Jahre seit und das Ihr noch mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG 1 habt. Wenn Ihr euch Selbständig machen wollt solltet Ihr also besonders darauf achten das Ihr den Antrag rechtzeitig stellt.

Ob Ihr den Gründungszuschuß bekommt entscheidet nicht die Arbeitsagentur sondern er steht euch gesetzlich zu, und muß gewährt werden, wenn Ihr alle erforderlichen Unterlagen beibringt und alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.

Die wichtigste Unterlage ist ein Geschäftsplan, dem Ihr einen Investitionsfinanzierungsplan, Liquiditätsplan und Finanzierungsplan beilegen müßt. Sehr wichtig ist auch das Ihr eine Rentabilitätsvorschau erbringt.

Die Arbeitsagentur legt diesen Plan einer unabhängigen Stelle wir der IHK oder der KFW Bank vor die ein Gutachten über das von euch gewünschte Geschäft erstellt und feststellt ob es eine Chance hat oder nicht. Wenn Ihr alle diese Bedingungen erfüllt habt gewährt die Arbeitsagentur einen Zuschuß in Höhe eures letzten ALG 1 für 9 Monate.

Da Ihr jetzt eure Sozialversicherung selbst zahlen müßt, gibt es vom Arbeitsamt noch eine zusätzliche Zahlung von 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. Diese 300 Euro können euch danach noch weitere 6 Monate gezahlt werden wenn Ihr nachweisen könnt das euer Geschäft Rentabel ist.

Eine Existenzgründung ist auch als Kurierfahrer möglich. Allerdings sind eine Menge Vorschriften zu beachten. Daher können Sie sich hier informieren.

4 Responses to “Gründerzuschuß und Existenzgründung bei ALG 1”

  • Zuschüsse für Existenzgründer: Der Gründerzuschuss…

    Der Einstieg in eine selbständige Tätigkeit, z.B. als Softwareentwickler, Administrator oder Webdesigner, ist mit vielen Hürden verbunden.
    Es muss ggf. ein Gewerbe angemeldet werden, Versicherungen müssen abgeschlossen werden, Werbung gemacht, Ansc…

  • die in den meisten Fällen bessere Lösung ist die sozial abgesicherte und langfristig auf Tragfähigkeit auszubauende nebenbefufliche Existenzgründung. Hierbei kann das ALG 1 und ALG II als Grundfinanzierung angesehen werden.

  • Leider ist das nicht ganz richtig mit dem Businessplan. Nicht die Agentur für Arbeit legt den Businessplan einer sachkundigen Stelle vor, sondern der Gründer selber. diese Arbeit wird dem Existenzgründer leider nicht abgenommen.

  • @Business-Konzept

    Danke für die Info!

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