Wenn Arbeitslose eine Steuerrückerstattung erhalten wird die Zahlung von Arbeitslosengeld 2 eingestellt.
Die Rückerstattung der Steuer ist von der Arbeitsagentur als Einkommen anzurechnen.
Der Anspruch auf Hartz-IV / ALG2 besteht erst wieder wenn das Geld aufgebraucht wurde. (BSG, Az.: B 4 AS 48/07 R)
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