Schulgeldzahlungen werden nicht als Einkommen angerechnet.

Überweist der Vater nach der Trennung von seiner Ehefrau das Schulgeld für die gemeinsamen Kinder direkt an die Privatschule, wird dieses Geld nicht als Einkommen der Alleinerziehenden Mutter angerechnet.

Die Arbeitsagentur darf in diesem Fall das Arbeitslosengeld 2 nicht kürzen. (Sozialgericht Speyer, Az.: S 14 AS 179/08)

Quelle: Bild.de