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Informationen zum Thema Hartz-IV (ALG2) & Co

Renovierung bei Einzug

Bei einem Einzug in eine neue Wohnung kann die Renovierung gezahlt werden.

Arbeitslosengeld 2 Empfänger können einen grundsätzlichen Anspruch darauf haben, das bei einem Einzug in eine neue Wohnung, die Kosten für eine Renovierung übernommen werden.

Die Kosten die hierfür anfallen sind nicht zwangsläufig in dem Regelsatz von Hartz-IV / ALG2 enthalten. Die Kosten werden nicht übernommen wenn z.B. die Wohnräume laut Mietvertrag bereits renoviert übergeben werden. (BSG, Az.: B 4 AS 49/07 R)

Quelle: Bild.de

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