Immer ein leidiges Thema: Die Nebenkosten!
Als ich meine Nebenkostenabrechnung bekam, nahm ich meine letztes erspartes Geld um die Rechnung zu begleichen. Das war ein Fehler!
Zwar ist es so, das die ARGE für die Nebenkostenabrechnung aufkommen muß, aber da ich die Rechnung selbst gezahlt hatte, verweigerte meine Sachbearbeiterin die Zahlung.
Ihr Argument hierzu war das Hartz-IV / ALG2 eine Sozialleistung ist die nur in akuten Notlagen greift und da ich die Rechnung schon gezahlt hatte, besteht hier keine Notlage mehr und das Geld kann nicht mehr erstattet werden.
Allerdings sah das Sozialgericht Frankfurt am Main die Sache etwas anders.
Auch wenn ein Hartz-IV / ALG2 Empfänger das Geld für die Nebenkosten vorstreckt und erst danach einen Antrag auf die Erstattung stellt, befreit dies die ARGE nicht von der Zahlung. Der Anspruch auf das Geld besteht auch hier, die ARGE oder das Jobcenter muß den Betrag in diesen Fällen auch nachträglich erstatten.
(Sozialgericht Frankfurt/M., Az.: S 26 AS 1333/07)
Kommentare
sehr geehrte damen und herren
ich habe folgende frage zur energieeinsparung.
ich habe vorheriges jahr rund ^160 euro energiekosten(heizung runter )eingespart. diese einsparung wurde mir von der arge weggenommen.
ich sitze und friere um von der ersparniss meinem sohn mal eine hose oder schuhe kaufen zu können und habe doch nichts dafon. wird energiesparen nicht belohnt, muss man verschwenderich sein
es wäre schön,wenn sich dazu jemand äußern würde ob das so von der arge richtig ist.
die zweite frage wäre diese:ich bin umgezogen und habe einen neuen vermieter.anteilmäßig beteilige ich mich an heizung und wasser sowie strom.warum zieht mir die arge 6.60 für warmes wasser von meien geld ab.
28.12.2009
Darf ALG 2 gekürzt werden, wenn der Lebenspartner Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld erhält?
@Goldhacker
Schau mal hier nach.
Die Bedarfsgemeinschaft