Immer ein leidiges Thema: Die Nebenkosten!

Als ich meine Nebenkostenabrechnung bekam, nahm ich meine letztes erspartes Geld um die Rechnung zu begleichen. Das war ein Fehler!

Zwar ist es so, das die ARGE für die Nebenkostenabrechnung aufkommen muß, aber da ich die Rechnung selbst gezahlt hatte, verweigerte meine Sachbearbeiterin die Zahlung.

Ihr Argument hierzu war das Hartz-IV / ALG2 eine Sozialleistung ist die nur in akuten Notlagen greift und da ich die Rechnung schon gezahlt hatte, besteht hier keine Notlage mehr und das Geld kann nicht mehr erstattet werden.

Allerdings sah das Sozialgericht Frankfurt am Main die Sache etwas anders.

Auch wenn ein Hartz-IV / ALG2 Empfänger das Geld für die Nebenkosten vorstreckt und erst danach einen Antrag auf die Erstattung stellt, befreit dies die ARGE nicht von der Zahlung. Der Anspruch auf das Geld besteht auch hier, die ARGE oder das Jobcenter muß den Betrag in diesen Fällen auch nachträglich erstatten.

(Sozialgericht Frankfurt/M., Az.: S 26 AS 1333/07)