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Informationen zum Thema Hartz-IV (ALG2) & Co

Lagerraum für Möbel kann bezahlt werden

ALG2 Empfänger können auch die Zahlung eines separaten Lagerraums für Möbel beantragen.

Haben Hartz-IV Empfänger einen sehr kleinen Wohnraum zur Verfügung, muß die ARGE für eine gewissen Zeitraum auch die kosten für einen Lagerraum übernehmen.

Allerdings hängt dies auch davon ab, was gelagert wird.

Der Richter sagte:

Jemand der kistenweise Micky-Maus-Hefte, Bierdeckel oder Antiquitäten sammelt, kann nicht erwarten, daß das Amt die Unterstellkosten bezahlt.

(BSG, Az.: B 4 AS 1/08 R)

Quelle: Bild.de

Kommentare

  1. Sonja sagt,

    Wobei Micky Mouse-Hefte und Antiquitäten sehr unterschiedlich sind… :p
    Schade um die schönen antik Möbeln, wenn dafür kein Platz im Raum ist, anderseits: gut das es Lagerräume gibt, so müssen solche Möbeln nicht verkauft werden, sondern erst mal gelagert bis der Besitzer wieder Platz dafür hat oder gute Käufer findet. :)

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