Als Hatz-IV Empfänger könnt Ihr die ARGE nicht wegen Untätigkeit verklagen!

Ein ALG2 Empfänger hat die Arbeitsagentur wegen Untätigkeit verklagt. Er argumentierte das Arbeitsamt habe es versäumt, ihm mindestens 10 Arbeitsangebote vorzulegen. Aber das Landessozialgericht Berlin Brandenburg sieht das nicht so.

Laut des Sozialgerichts sieht es das Gesetz nicht vor, dass die Arbeitsagentur zur Vorlage verpflichtet ist. Das Gericht argumentierte, dass der Kläger nicht „Unmögliches abverlangen“ könne. Es können nur Arbeitsangebote unterbreitet werden, die dem Arbeitsamt auch von möglichen Arbeitgebern gemeldet werden.

(Urteil, Landessozialgericht Berlin, L 28 B 698/07 AS PKH)