Alg 2 Antrag verspätet abgeben, Chancen, Möglichkeiten?

15. April 2010

Hallo zusammen!

Ich hatte 09.2009 einen Antrag auf ALG 2 (samt Stempel) bekommen. Da ich aber ehrlich gesagt versucht hatte mit meinem Azubilohn meine Miete etc. zu bewältigen, dachte ich mir versuch es erstmal ohne den Staat bzw. das Amt. Ich habe eine gewisse Abneigung gegü dem AA, die Freundlichkeit der ist hervorragend und die Kompetenz sensationell.

Nun meine Frage, da ich im Internet recherchiert hatte ob es möglich ist ab dem Zeitpunkt bzw. dem Datum des Stempels das Arbeitslosengeld zu bekommen. Angeblich haben einige geklagt und Recht bekommen, dass Geld ab dem Datum des Stempels zu bekommen, was bei mir nun ca 7 Monate sind.

Habe ich da eine Chance das Geld zu bekommen, oder kann ich den Gedanken gleich in die Tonne treten? Über Antworten freue ich mich.

Kurz noch zu meiner Person:

Bin 25 Jahre alt, bin im 2ten Lehrjahr und zahle für meine Butze 320 Euro Warm. Bab wurde abgelehnt, Wohngeld aufgrund des Bab Ablehnugnsbescheides, da meine Vater zuviel verdient, ebenfalls. Verhältniss zum Vater – nicht vorhanden.

Viele Grüße

Jan

ALG 2 / Hartz IV, Allgemein ,

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

29. April 2009

Bei der Berechnung der ALG 2 / Hartz IV Leistungen wird eine einzelne erwerbsfähige Person oder eine so genannte Bedarfsgemeinschaft angesehen.

Leben mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammen und unterhalten den Haushalt finanziell gemeinsam, werden eventuell alle Personen zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen. Wer einer Bedarfsgemeinschaft angehört, ist im SGB 2 festgelegt. Bei so einer Bedarfsgemeinschaft werden alle ihr angehörenden Personen mit ihren persönlichen Verhältnissen in die Berechnung einbezogen.

Das heißt:

Das Einkommen einer Person ist in der Berechnung auch für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Es findet also ein gewisser Ausgleich statt. Dieser Ausgleich kann zu insgesamt weniger Leistungen führen, er kann aber auch zu mehr Leistungen führen, wenn alle Personen im Haushalt zusammen zu wenig zum Leben besitzen. Auch nicht arbeitsfähige Personen im Haushalt von Erwerbsfähigen können Leistungen beziehen, wenn sie zur Bedarfsgemeinschaft gehören, das sogenannte Sozialgeld, nicht wie früher Sozialhilfe.

Wenn Eltern nicht arbeiten können, bilden sie dennoch eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Kindern, wenn diese nicht Verheiratet sind und das 25. Jahr Ihres Lebens noch nicht vollendet haben. Ein Eheähnliche Gemeinschaft wird zum Beispiel vermutet, wenn zwei Personen länger als ein Jahr zusammenleben, oder Kinder bzw. Angehörige im Haushalt versorgen, sowie wenn beide über das vermögen verfügen können. Wenn dies zutrifft wird eine Eheähnliche Gemeinschaft Angenommen.

Wenn dies nicht zutrifft haben Sie dies nachzuweisen Gegen diese Eheähnliche Gemeinschaft spricht wenn Eine Wohnung gemeinsam bewohnt wird, der Haushalt aber getrennt Geführt wird z.B. getrennt Fächer im Kühlschrank, getrennte Plätze im Badezimmer, jeder Wäscht seine Wäsche selber und es werden keine gemeinsamen Möbel oder Haushalts Gegenstände gekauft.

Eine Bedarfsgemeinschaft kann nicht nur zwischen Mann und Frau bestehen, sondern auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern, und zwar auch dann, wenn diese Partnerschaft nicht eingetragen ist. Oft ist es schwierig zu beurteilen, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dies kann nur Ihr Sachbearbeiter der Arge zuverlässig für Sie entscheiden.

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:

- die erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen.

Als Partner von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen:

- der nicht ständig getrennt lebende Ehegatte,

- der nicht ständig getrennt lebende Lebenspartner,

- eine Person, die mit dem arbeitenden Hilfsbedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt in Eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt,

- die unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen oder seines Lebensgefährten, wenn sie das 25. Jahr Ihres Lebens noch nicht vollendet haben,

- Vater/oder Mutter und eventuell der Partner eines erwerbsfähigen, unverheirateten Kindes, das daß 25. Jahr seines Lebens noch nicht vollendet hat, wenn diese selbst nicht arbeitsfähig sind.

ALG 2 / Hartz IV

Schufafreie Dienstleistungen für Hartz 4 Empfänger

8. April 2009

Auch für Hartz IV Empfänger gibt es Schufafreie Dienstleistungen!

Auch wenn gerne damit geworben wird, dass schufafreie Dienstleistungen auch Hartz IV Empfängern gewährt werden, betrifft dies nur wenige Angebote. Einen schufafreien Kredit zum Beispiel erhält ein Hartz 4 Empfänger grundsätzlich nicht, weder in Deutschland noch von ausländischen Banken, wie zum Beispiel beim Schweizer Kredit. Dabei geht es nicht unbedingt um die Frage der Bonität, für einen Kredit wird vielmehr ein Einkommensnachweis verlangt. Und damit kann ein Hartz IV Empfänger nicht dienen.

Doch es gibt dennoch schufafreie Angebote, die ein Hartz IV Empfänger nutzen kann. Das ist zum Beispiel eine Prepaid-Kreditkarte. Diese wird allerdings nur auf Guthabenbasis geführt – das bedeutet, der Nutzer dieser Karte muss zunächst das Kreditkartenkonto aufladen und dann diese diese Prepaid-Kreditkarte wie eine gewöhnliche Kreditkarte eingesetzt werden. Es fehlt lediglich ein Kreditlimit. Aus diesem Grund wird keine Bonität überprüft und es ist auch kein Gehaltsnachweis erforderlich.

Weitere schufafreie Dienstleistungen für Hartz IV Empfänger sind Prepaid-Handys. Auch hier muss zunächst die SIM-Karte mit Guthaben versorgt werden, damit das Mobiltelefon auch genutzt werden kann. Auch diese Variante agiert ohne Gehaltsnachweis.

Da die Zahl der Hartz IV Empfänger leider keine Anstalten macht zu sinken und dennoch für einen Anteil am Konsum verantwortlich ist, sollte sich der Handel umstellen und entweder verstärkt Prepaid-Dienstleistungen einführen – wo mit ein neuer Kundenstamm gefunden werden (ein bekannter Bezahlsender macht es bereits vor, denn das Angebot von “Premiere” ist nun auch als Prepaid-Variante erhältlich), oder die Bonitätsansprüche lockern.
Denn letztendlich ist Hartz IV eben nicht gleichbedeutend mit Zahlungsunfähigkeit!

Schulden